⚠ Änderung ggü. Originalentwurf: Umformuliert zu reiner Verfahrens-/Rechtsinformation, ohne Aufforderungscharakter oder Wirkversprechen.
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Wer darf Cannabis verschreiben?
In Deutschland dürfen Hausärzte und Fachärzte – mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten – medizinisches Cannabis verschreiben. Die Entscheidung, ob eine solche Therapie für eine Patientin oder einen Patienten infrage kommt, liegt ausschließlich beim behandelnden Arzt im Rahmen einer individuellen medizinischen Beurteilung der jeweiligen Krankengeschichte und aktuellen Symptomatik.
Neue Anforderungen seit 2026
Seit dem Jahr 2026 gelten verschärfte Vorgaben an die Arzt-Patienten-Beziehung im Zusammenhang mit der Verordnung von medizinischem Cannabis. Für eine Erstverordnung ist mindestens ein persönlicher Kontakt erforderlich – reine Videoberatungen genügen seither nicht mehr. Für Folgeverschreibungen muss innerhalb eines Zeitraums von vier Quartalen mindestens ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient dokumentiert werden. Darüber hinaus ist der Versandhandel mit medizinischen Cannabisblüten inzwischen vollständig untersagt.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dieser Antrag muss vor Beginn der eigentlichen Therapie gestellt und von der Krankenkasse genehmigt werden; eine rückwirkende Kostenerstattung ist in der Regel nicht möglich. Privatversicherte und Selbstzahler unterliegen abweichenden Regelungen, die sich nach den jeweiligen Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung richten.
Die Rolle der Apotheke
Die Abgabe von medizinischem Cannabis erfolgt in Deutschland ausschließlich über öffentliche Apotheken und ausschließlich auf Basis eines gültigen ärztlichen Rezepts. Spezialisierte Apotheken mit entsprechender Erfahrung bieten darüber hinaus zusätzliche Beratung zu Einnahmeformen, Lagerung und Handhabung der verschriebenen Präparate an. Seit dem Versandverbot für Cannabisblüten ist ein persönlicher Besuch in der Apotheke beim Bezug der Erstverordnung in der Regel erforderlich.
Dokumentationspflichten
Sowohl auf ärztlicher als auch auf Apothekenseite bestehen umfassende Dokumentationspflichten, die sich aus dem Medizinalcannabisgesetz sowie allgemeinen arzneimittelrechtlichen Vorgaben ergeben. Diese Dokumentation dient unter anderem der Nachvollziehbarkeit der Verordnung und der Sicherstellung einer fachgerechten Versorgung.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Wenden Sie sich bei Fragen zu einer möglichen Cannabistherapie an Ihren Hausarzt oder einen entsprechenden Facharzt. Er kann im persönlichen Gespräch beurteilen, ob diese Therapieoption grundsätzlich für Ihre individuelle gesundheitliche Situation in Betracht kommt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Quellen:
📚 Hanf Magazin (2026): Medizinisches Cannabis 2026 – Der Patientenguide.
📚 Barbara Apotheke (2025): Medizinisches Cannabis in Deutschland 2025.
📖 Müller-Vahl, K.R. & Grotenhermen, F. (2024): Cannabis und Cannabinoide. 2. Aufl., MWV Verlagsgesellschaft, Kapitel zur Verschreibung und Kostenübernahme.