⚠ Änderung ggü. Originalentwurf: Rein faktische Markt-/Rechtsdarstellung, keine Wirkungsaussagen, kein Bezug zu Indikationen.
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Ein historisches Wachstum
Der deutsche Markt für medizinisches Cannabis hat sich seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 grundlegend verändert. Was über Jahre ein vergleichsweise kleines Nischensegment der Arzneimittelversorgung war, hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einem der dynamischsten Wachstumsmärkte im deutschen Gesundheitswesen entwickelt. Die Zahl der Patientinnen und Patienten ist im Jahr 2025 von rund 250.000 auf über 900.000 gestiegen – ein Zuwachs von mehr als 260 Prozent innerhalb eines einzigen Jahres.
Parallel zu den Patientenzahlen sind auch die Importmengen erheblich gewachsen. Sie haben sich auf über 140 Tonnen verdoppelt, wobei der überwiegende Teil aus Kanada, Portugal und den Niederlanden stammt. Der Gesamtmarkt erreichte 2025 ein Volumen von knapp einer Milliarde Euro, was einem Wachstum von etwa 155 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Fachleute sprechen mittlerweile davon, dass Deutschland sich zum bedeutendsten europäischen Absatzmarkt für medizinisches Cannabis entwickelt.
Hintergrund: Vom Betäubungsmittelrecht zum eigenständigen Gesetz
Bis 2024 unterlag medizinisches Cannabis in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), was mit erheblichem bürokratischem Aufwand für Ärzte, Apotheken und Patienten verbunden war. Mit dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wurde ein eigenständiger Rechtsrahmen geschaffen, der den Umgang mit medizinischem Cannabis – von Anbau über Import bis zur Abgabe in der Apotheke – eigenständig regelt. Diese Neuordnung gilt als wesentlicher Treiber des seither beobachteten Marktwachstums.
Neue gesetzliche Vorgaben ab 2026
Mit Beginn des Jahres 2026 wurden die regulatorischen Anforderungen in einigen Punkten verschärft. Für eine Erstverordnung ist seither mindestens ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich – eine reine Video-Erstberatung reicht nicht mehr aus. Für Folgeverschreibungen muss innerhalb eines Zeitraums von vier Quartalen mindestens ein persönlicher Kontakt oder Hausbesuch dokumentiert werden. Zudem ist der Versandhandel mit medizinischen Cannabisblüten inzwischen untersagt; Patienten erhalten ihr Arzneimittel ausschließlich nach persönlicher Beratung direkt in der Apotheke.
Wer darf Cannabis verschreiben?
In Deutschland dürfen grundsätzlich alle Hausärzte und Fachärzte medizinisches Cannabis verschreiben – mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten. Die Entscheidung über eine mögliche Therapie liegt dabei ausschließlich beim behandelnden Arzt, der im Rahmen seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht die individuelle gesundheitliche Situation des Patienten beurteilt. Eine pauschale Anspruchsberechtigung gibt es nicht; jede Verordnung erfolgt auf Basis einer Einzelfallentscheidung.
Qualität und Versorgungssicherheit als zentrale Themen
Mit dem wachsenden Marktvolumen rücken Fragen der Versorgungssicherheit, Produktqualität und Lieferkettentransparenz zunehmend in den Vordergrund der gesundheitspolitischen Debatte. Unternehmen, die medizinisches Cannabis nach Deutschland importieren oder im Großhandel vertreiben, benötigen entsprechende behördliche Genehmigungen und müssen strenge regulatorische Vorgaben – etwa im Bereich der Good Distribution Practice (GDP) – erfüllen. Auch das im Fachbuch von Müller-Vahl und Grotenhermen ausführlich dargestellte Spannungsfeld zwischen wachsender Nachfrage und begrenzten Anbaukapazitäten bleibt für die kommenden Jahre ein zentrales Thema der Branche.
Wenn Sie Fragen zu einer möglichen Therapie haben
Ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis für Sie persönlich in Betracht kommt, kann ausschließlich Ihr behandelnder Arzt im persönlichen Gespräch beurteilen. Sprechen Sie ihn bei entsprechenden Fragen direkt an – er kennt Ihre Krankengeschichte, mögliche
Wechselwirkungen mit bestehenden Medikamenten und kann eine fundierte, individuelle Einschätzung abgeben.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
Quellen:
📚 DoktorABC (2026): Cannabis-Therapie 2026: Was sich ändern dürfte.
📚 Hanf Magazin (2026): Medizinisches Cannabis 2026 – Der Patientenguide.
📖 Müller-Vahl, K.R. & Grotenhermen, F. (2024): Cannabis und Cannabinoide. 2. Aufl., MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft. ISBN 978-3-95466-830-4.